Ausschreibungsglossar

Gleichbehandlungsgebot

Bewerber und Bieter sind nach den Grundsätzen des Vergaberechts bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gleich zu behandeln. Dieser allgemeine Grundsatz wird durch Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes konkretisiert. Zum Beispiel besteht ein Gebot neutraler Leistungsbeschreibungen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei