Ausschreibungsglossar

Befugnis

Die Befugnis stellt die Berechtigung dar, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Der Auftraggeber kann von den Unternehmern Nachweise der Befugnis verlangen (bei österreichischen Unternehmen z.B. einen Auszug aus dem Gewerberegister oder eine Bestätigung der zuständigen Kammer).

Als Nachweis der Befugnis kann der Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen beispielsweise einen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister festlegen.

Bei Angeboten durch Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei