Unter einem Festpreis versteht man einen Preis, der auch beim Eintreten von Änderungen der Preisgrundlagen (wie insbesondere bei Kollektivvertragslöhnen oder Materialpreisen) für den vereinbarten Zeitraum unveränderlich bleibt. Ein Festpreis darf nur dann herangezogen werden, wenn für den Vertragspartner keine starken Kostenschwankungen drohen. Werden Festpreise verwendet, ist zu bedenken, dass der Zeitraum für deren Geltung zwölf Monate nicht überschreiten darf.