Allgemeine Geschäftsbedingungen der auftrag.at-Beratung

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Die Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH, FN 196865h, HG Wien, Media Quarter Marx 3.3 Maria-Jacobi-Gasse 1, 1030 Wien (im Nachstehenden kurz „WZDP GmbH“) ist ein Dienstleistungsunternehmen und bietet auch Leistungen iZm „Beratung“ an. Für sämtliche Rechtsgeschäfte iZm den Tätigkeiten der WZDP GmbH iZm „Beratung“ zwischen der WZDP GmbH und dem KUNDEN, gemeinsam nachfolgend „PARTEIEN“, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachstehenden kurz „AGB-Beratung“).

1.2. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich wie schriftlich im Einvernehmen zwischen den PARTEIEN anderes vereinbart wird. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht die WZDP GmbH hiermit ausdrücklich, ohne, dass es dazu eines weiteren gesonderten Widerspruchs der WZDP GmbH bedürfte.

1.3. Die WZDP GmbH behält sich allfällige Änderungen dieser AGB-Beratung vor. Die WZDP GmbH wird den KUNDEN gegebenenfalls informieren und dem KUNDEN allfällige Änderungen dieser AGB-Beratung bekanntgeben. Allfällige Änderungen gelten als vereinbart, wenn der KUNDE den geänderten AGB-Beratung nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der KUNDE in der Verständigung über die Änderung dieser AGB-Beratung ausdrücklich hingewiesen und aufgeklärt.

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen der WZDP GmbH und dem KUNDEN ist ein entsprechendes Angebot der WZDP GmbH, aus dem sich jedenfalls der Leistungsumfang der WZDP GmbH, das Entgelt sowie die Dauer, innerhalb welcher die WZDP GmbH an das Angebot gebunden ist, ergeben.

2.2. Der Vertrag zwischen der WZDP GmbH und dem KUNDEN kommt durch die schriftliche und rechtzeitige Annahme des Angebotes durch den KUNDEN zustande (im Nachstehenden kurz „Vertrag“). Diese Beauftragung der WZDP GmbH bzw. der Abschluss des Vertrages erfolgt dabei grundsätzlich nur auf Grundlage dieser AGB-Beratung.

2.3. Der KUNDE anerkennt ausdrücklich, dass er vor Beauftragung der bzw. Abschlusses des Vertrages mit der WZDP GmbH Gelegenheit hatte, diese AGB-Beratung zur Kenntnis zu nehmen und zu lesen, sodass diese jedenfalls zwischen der WZDP GmbH und dem KUNDEN gelten und Inhalt des Vertrages sind.

2.4. Diese AGB-Beratung gelten auch dann, wenn auf dem jeweils von einem der WZDP GmbH gelegten Angebot nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird

3. Kostenloses Erstgespräch

3.1. Hat der (potenzielle) KUNDE die WZDP GmbH vor Beauftragung zur Erbringung von Leistungen (insbesondere ein kostenloses Erstgespräch) eingeladen und kommt die WZDP GmbH (auf freiwilliger Basis, ohne dass dadurch ein Leistungsanspruch entstehen würde) dieser Einladung nach, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen von Punkt 3. dieser AGB-Beratung:

3.2. Folgt die WZDP GmbH der Einladung des (potenziellen) KUNDEN zur Erbringung von bestimmten Leistungen („Erstgespräch“), so gelten auch diesbezüglich diese AGB-Beratung.

3.3. Der (potenzielle) KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass mit der Durchführung des Erstgesprächs Vorarbeiten seitens der WZDP GmbH einhergehen; eine Leistungsverpflichtung seitens der WZDP GmbH wird damit aber nicht begründet.

3.4. Dem Erstgespräch wird die WZDP GmbH eine eigentümliche Schöpfung zugrunde legen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Inhalte daraus ohne Zustimmung der WZDP GmbH (in welcher Form auch immer) zu verwenden, verwenden zu lassen (in welcher Form auch immer, dies gilt insbesondere für die Weitergabe) zu verwerten oder verwerten zu lassen. Dies gilt auch für die Verwendung der darin enthaltenen Vorgehensweisen.

4. Leistungen, Auftragsabwicklung, Mitwirkungspflicht des KUNDEN

4.1. Der Umfang der von der WZDP GmbH zu erbringenden Leistungen (im Nachstehenden kurz „Leistungen“), sowie allfällige Fristen, Zeitachsen etc. ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie einem allfälligen Briefing oder Protokoll (im Nachstehenden gemeinsam auch kurz „Angebotsunterlagen“).

4.2. Nachträgliche Änderungen der Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung durch die PARTEIEN. Innerhalb des vom KUNDEN in den Angebotsunterlagen vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der WZDP GmbH, soweit dies der Auftrag erlaubt.

4.3. Haben die PARTEIEN Termine, Liefer- und / oder Leistungszeiten vereinbart, so beginnen diese mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch die WZDP GmbH, sobald alle erforderlichen Arbeitsunterlagen und Informationen vom KUNDEN zur Verfügung gestellt wurden.

Verzögert sich die Erbringung der Leistungen bzw. eine (allfällige) Lieferung aus Gründen, die die WZDP GmbH nicht zu vertreten hat, so verlängern sich allfällig vereinbarte Termine, Liefer- und / oder Leistungszeiten für die Dauer und Umfang des Hindernisses.

Befindet sich die WZDP GmbH in Verzug, so kann der KUNDE vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der WZDP GmbH eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des KUNDEN wegen Nichterfüllung oder Verzug sind – ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen; der diesbezügliche Nachweis ist vom KUNDEN zu führen und zu erbringen.

4.4. Soweit der KUNDE verpflichtet ist, zur Erbringung der Leistungen der WZDP GmbH Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, so hat er dies zeitgerecht und vollständig zu veranlassen. Der KUNDE garantiert, dass diese von ihm der WZDP GmbH zur Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt werden können. Wird die WZDP GmbH wegen einer Rechtsverletzung in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen, so hält der KUNDE die WZDP GmbH schad- und klaglos; er hat ihr diesfalls sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.

4.5. Die WZDP GmbH ist bei Erfüllung der Leistungen nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren.

4.6. Die WZDP GmbH kann ähnliche Aufträge auch von anderen (natürlichen und / oder juristischen) Personen betreuen. Sofern keine Exklusivität zwischen den PARTEIEN (ausdrücklich) schriftlich vereinbart wurde, so erhält der KUNDE insbesondere für verschriftlichte Leistungen keine exklusiven (Nutzungs-)rechte.

5. Entgelt

5.1. Sofern keine gegenteiligen, ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarungen zwischen den PARTEIEN getroffen wurden, so entsteht der Entgeltanspruch der WZDP GmbH mit einer jeden einzelnen Leistung(-en), sobald diese erbracht, dem KUNDEN zur Verfügung gestellt und eine entsprechende Rechnung gelegt wurde.

5.2. Das Entgelt versteht sich stets als Netto-Betrag zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und etwaigen Barauslagen.

5.3. Alle Leistungen der WZDP GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen.

6. Rechte

6.1. Der KUNDE erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Entgelts das zeitlich unbefristete Recht zur Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck; eine andere Rechteübertragung, insbesondere eine Übertragung von Eigentumsrechten, erfolgt dabei nicht.

6.2. Eine Übertragung dieser dem KUNDEN gemäß Punkt 6.1. dieser AGB-Beratung eingeräumten Rechte ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der WZDP GmbH zulässig; dies unabhängig davon, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen soll.

6.3. Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der WZDP GmbH, dazu zählt insbesondere eine Weiterentwicklung und -verwendung, sind nur mit ausdrücklicher vorheriger, schriftlicher Zustimmung der WZDP GmbH zulässig. Jede Nachahmung der Leistungen ist verboten.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1. Sofern die PARTEIEN in den Angebotsunterlagen nicht ausdrücklich, schriftlich anderes vereinbart haben, so wird der Vertrag grundsätzlich auf unbestimmte Dauer bis zur Erfüllung der Leistungen abgeschlossen. Eine jede PARTEI kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu einem jeden Monatsende kündigen. Eine allfällige Kündigung hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mail-Nachricht) zu erfolgen.

7.2. Für den Fall, dass der KUNDE den Vertrag während der Konzeptions-, Gestaltungs- und/oder Ausführungsphase, oder auch während eines bereits aufrechten Vertrages aus solchen Gründen kündigt, die nicht von der WZDP GmbH zu verantworten sind, oder der KUNDE den Auftragsumfang reduziert, so verpflichtet sich der KUNDE zur Vergütung des Präsentations- und Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.

7.3. Die WZDP GmbH ist berechtigt, ein entsprechendes Entgelt in Rechnung zu stellen.

7.4. Das Recht zur jederzeitigen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch eine der PARTEIEN sind insbesondere gegeben, wenn:

  1. Die WZDP GmbH ihren Hauptleistungspflichten gemäß den Angebotsunterlagen nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt, sodass dem KUNDEN eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist;
  2. der KUNDE seinen Hauptleistungspflichten nicht nachkommt, sodass der WZDP GmbH eine Fortsetzung dieses Vertrages unzumutbar ist,
  3. über das Vermögen einer der PARTEIEN ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgelehnt wird;
  4. eine der PARTEIEN wiederholt gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstößt;
  5. eine der PARTEIEN – bei juristischen Personen, eingetragenen Personengesellschaften und Arbeitsgemeinschaften – eine in der Geschäftsführung tätige physische Person, vom Strafgericht wegen schwerwiegender Handlungen oder Unterlassungen iZm seiner beruflichen Tätigkeit rechtskräftig verurteilt wurde;
  6. sich nachträglich herausstellt, dass die WZDP GmbH im Angebotsprozess entgegen dem Gesetz oder den guten Sitten den freien Wettbewerb beschränkt oder unlauter beeinflusst hat.

8. Haftung

8.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der WZDP GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden des KUNDEN ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der geschädigte KUNDE zu beweisen. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung mit der Höhe des erhaltenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer und sonstige Nebenkosten) beschränkt.

8.2. Jegliche Haftung der WZDP GmbH, die aufgrund von von der WZDP GmbH erbrachten Leistungen gegen den KUNDEN erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die WZDP GmbH ihrer Hinweispflicht bzgl. allfälliger Immaterialgüterrechte nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die WZDP GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des KUNDEN oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der KUNDE hat die WZDP GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB-Beratung unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für allfällige Vertragslücken.

9.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB-Beratung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftformerfordernis.

9.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB-Beratung wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, vereinbart.

 

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