Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Nutzung vergabe.auftrag.at

Stand 15. Oktober 2024

Einstellung auftrag.at-Vergabe 12. Dezember 2024

Am 12. Dezember 2024 wird der Betrieb unserer elektronischen Vergabeplattform auftrag.at-Vergabe vollständig eingestellt und ist dann für alle Nutzer:innen nicht mehr zugänglich. Seit 16. Oktober 2024 ist der Start neuer Vergabeverfahren auf auftrag.at-Vergabe nicht mehr möglich.

Bis 5. Dezember 2024 können laufende Vergabeverfahren auf auftrag.at-Vergabe noch abgewickelt werden, sowie nationale und EU-weite Bekanntmachungen und Bekanntgaben veröffentlicht werden.

Die untenstehenden Bestimmungen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich zur besseren Nachvollziehbarkeit noch auf den Funktionsumfang der Plattform vor 16. Oktober 2024.

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, GELTUNGSBEREICH

Die Wiener Zeitung GmbH, FN 172528v, Media Quarter Marx 3.3 Maria-Jacobi-Gasse 1, 1030 Wien („WZ“) betreibt die internetbasierte Vergabeplattform „auftrag.at-Vergabe“ („Applikation“). Mit der Applikation können Vergabeverfahren elektronisch abgeführt („eTendering“) und Bekanntmachungen/Bekanntgaben auf Unionsebene und in Österreich vorgenommen werden.

Diese AGB auftrag.at-Vergabe gelten für sämtliche (auch vorvertraglichen) Rechtsbeziehungen iZm der Applikation zwischen der WZ und den Nutzer:innen und liegen ausschließlich Verträgen mit Unternehmern iSd Bestimmung des § 1 KSchG zugrunde. Die WZ akzeptiert keine (allgemeine) Geschäftsbedingungen der Nutzer:innen, es sei denn, diese werden ausdrücklich durch die WZ schriftlich angenommen.

Jeder Nutzung der Applikation liegen diese AGB auftrag.at-Vergabe in der aktuell gültigen Fassung zugrunde. Allfällige Änderungen dieser AGB auftrag.at-Vergabe werden den Nutzer:innen schriftlich (per E-Mailnachricht oder online) vorab mitgeteilt. Die Änderungen gelten dann als angenommen, wenn die Nutzer:innen nicht binnen zwei Wochen schriftlich (per E-Mailnachricht) diesen Änderungen widerspricht.

B. VERTRAGSGEGENSTAND

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines zeitlich befristeten Zugangs zur Applikation. Auftraggeber:innen können mit der Applikation mit den von der WZ jeweils angebotenen Leistungen Vergabeverfahren nach Maßgabe von Punkt C. 1. und 2. elektronisch durchführen und/oder Bekanntmachungen/Bekanntgaben auf Unionsebene und in Österreich vornehmen. Unternehmer:innen können sich mit der Applikation mit den von der WZ jeweils angebotenen Leistungen Vergabeverfahren nach Maßgabe von Punkt C. 1. und 3. an elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren als Bewerber/Bieter beteiligen („Verfahrensteilnehmer:innen“). Auftraggeber:innen und Verfahrensteilnehmer:innen werden gemeinsam auch als Nutzer:innen bezeichnet.

C. LEISTUNGEN DER WZ

1. Leistungen der WZ für Nutzer:innen

1.1 Registrierung, Stammdaten:

Die Nutzer:innen müssen sich für ein jedes Verfahren registrieren und dabei u.a. Stammdaten sowie rechtsverbindliche Zustelladressen bekanntgeben. Die korrekte Datenerfassung obliegt den Nutzer:innen und wird seitens der WZ nicht überprüft. Die Nutzer:innen werden dafür Sorge tragen, dass alle angegebenen Daten (insb. Stammdaten, rechtsverbindliche Zustelladressen) stets aktuell sind und Änderungen der WZ unverzüglich bekanntgegeben werden.

1.2 Kommunikationsfunktion:

Die Nutzer:innen können über die Applikation miteinander kommunizieren. Dazu haben die Nutzer:innen alle Mindestangabefelder auszufüllen, die korrekten Empfänger:innen auszuwählen, und der Freigabezeitpunkt für die Übermittlung festzulegen.

1.3 Verschlüsselung:

Die Applikation verschlüsselt jeden elektronisch übermittelten Bestandteil eines Teilnahmeantrags/Angebots serverseitig sowie den Kommunikationsweg über die Applikation. Andere Möglichkeiten der Verschlüsselung stellt die Applikation nicht zur Verfügung. Die Nutzer:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Verschlüsselung eingesetzt wird, oder dass sie in der Lage sind, anders verschlüsselte Dateien zu entschlüsseln.

1.4 Hochladen von Daten (Large File Upload)

Die Nutzer:innen dürfen nur solche elektronischen Daten, Dateien bzw. Unterlagen in die Applikation hochladen bzw. in der Applikation speichern, die mit keinem, nach dem aktuellen Stand der Technik bzw. Wissenschaft bekannten Sicherheitsrisiko behaftet ist. Es obliegt den Nutzer:innen, dass die (inhaltlich richtigen) Unterlagen beim jeweiligen Verfahren hinzugefügt bzw. fristgerecht abgegeben werden.

Die Applikation hat eine Maximalgröße von Dateien zum Hochladen/Speichern. Dateien über diesem Limit können in der Applikation nicht verarbeitet werden. Dieses Limit kann der Dokumentation der Applikation entnommen werden.

1.5 Datenspeicherung und -archivierung:

Bei eTendering werden Daten bzw. die hochgeladenen Dateien (Files) bis zur Beendigung des Verfahrens seitens der Applikation zur Verfügung gestellt. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, relevante Daten, wie insbesondere Daten zum Verfahren, Dateien, Nachrichten Bekanntgaben/Bekanntmachungen etc., möglichst zeitnah, spätestens aber vor Verfahrensbeendigung, zu deren Speicherung bzw. Publikation in ihren Verfügungsbereich zu übernehmen.

1.6. Customer Service:

Die WZ stellt einen – telefonisch und per E-Mailnachricht – erreichbaren Customer Service zur Unterstützung bei Anwendungsfragen (technische Fragen und Funktionsstörungen) zur Applikation Der Customer Service ist keine Rechtsberatung. Die Kontaktdaten und Servicezeiten sind in der Applikation abrufbar und können von der WZ ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Sofern aus Sicht der WZ nützlich, kann die WZ die Fragestellung remote über eine entsprechende Kommunikationseinrichtung unterstützen.

2. Leistungen der WZ für Auftraggeber:innen

2.1 Ausschreibungsunterlagen und Bereitstellung, Fristenmanagement:

Die Applikation erfordert bestimmte Mindestangabefelder. Die Auftraggeber:innen haben die dabei abgefragten Informationen selbstständig und in ihrer eigenen Verantwortung einzupflegen. Vor jeder Verfahrensrunde muss der Hauptteil durch die Auftraggeber:innen freigegeben werden.

Eine Verkürzung oder Verlängerung der Teilnahme-/Angebotsfrist ist technisch möglich. Die WZ behält sich vor, technisch die Teilnahmeantragsöffnung/Angebotsöffnung zu sistieren.

Die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie des jeweiligen Vergabeverfahrens obliegt alleine den Auftraggeber:innen; dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Vorsehung von Bestimmungen zur elektronischen Auftragsvergabe (z.B. technische Probleme/Serverausfälle knapp vor Ende der Teilnahme-/Angebotsfrist).

2.2 Verfahrensbeendigung

Die Auftraggeber:innen müssen jedes Vergabeverfahren manuell beenden. Vor der Verfahrensbeendigungen sind die entsprechenden Bekanntmachungen und Bekanntgaben von den Auftraggeber:innen vorzunehmen.

Die WZ behält sich das Recht vor, offensichtlich nicht von den Auftraggeber:innen abgeschlossene Verfahren, bei denen nach der letzten von den Auftraggeber:innen gesetzten Aktion mehr als 12 Monate vergangen sind, als technisch abgeschlossen zu kennzeichnen.

2.3 Bekanntmachungen und Bekanntgaben:

Die Applikation stellt Eingabefelder und Funktionsabläufe zur Verfügung, die Bekanntmachungen/Bekanntgaben auf Unionsebene und in Österreich ermöglichen. Die Auftraggeber:innen müssen jeden Bekanntmachung/Bekanntgabe zur Veröffentlichung freigeben, damit diese von der Applikation zur Publikation weitergeleitet werden kann.

Informationen, die in Online-Formularen zur unionsweiten Veröffentlichung eingegeben wurden, werden automatisch durch die Applikation an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union verschickt, sofern die Publikation ordnungsgemäß von den Auftraggeber:innen freigegeben wurde und der Versandtermin erreicht ist. Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union bestimmt den Zeitpunkt der unionsweiten Veröffentlichung und kann durch die Applikation nicht beeinflusst werden.

Informationen, die im Online-Formular für nationale Bekanntmachungen/Bekanntgaben hinterlegt wurden und deren Veröffentlichungszeitpunkt mit „ehestmöglich“ gewählt wurde, werden automatisch nach der Freigabe am nächstfolgenden Tag (von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage) um 0:01 Uhr in maschinenlesbarer Form in einer Kerndatenquelle gemäß den Bestimmungen der Kerndaten-Verordnung idgF bereitgestellt.

Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, die Korrektheit der eingegebenen Daten zu überprüfen, Mängel umgehend zu melden und eine Doppelsendung zu verhindern.

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) oder auf anderen Serviceportalen liegt außerhalb des Einflussbereichs der WZ.

3. Leistungen der WZ für Verfahrensteilnehmer:innen

3.1 Angebotsabgabe/Abgabe Teilnahmeantrag

Die Applikation sieht eine bestimmte Vorgehensweise für die Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots vor (z.B. Bedienungsschritte, serverseitige Verschlüsselung etc.), die von den Verfahrensteilnehmer:innen einzuhalten und zu befolgen ist.

Die Verfahrensteilnehmer:innen haben sich rechtzeitig vor Fristende über die technischen und von den Auftraggeber:innen vorgegebenen Voraussetzungen für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angebote zu informieren und diese herzustellen; das sind beispielsweise Mindestinfrastruktur wie etwa Kartenleser oder Mobiltelefon mit österreichischer Signaturfunktion, qualifiziertes Zertifikat, Signaturumgebung, geeigneter Internetanschluss etc.

D. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Alle Angebote der WZ sind freibleibend und unverbindlich. Die WZ behält sich Abweichungen vom Angebot nach Annahme vor, soweit diese technisch bedingt oder geringfügig sind. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten als nicht zugesichert.

Die Nutzung von eTendering ist an eine Registrierung gebunden. Es gelten die Tarife der in der Applikation abrufbaren jeweils gültigen Fassung. Der Vertrag kommt mit dem Abschluss der Registrierung bzw. dem Log-In und anschließender Aktivierung durch die WZ zustande.

Auf einen Vertragsabschluss oder eine (auswbestimmte Form der) Zurverfügungstellung von eTendering besteht kein Rechtsanspruch seitens der Nutzer:innen; die WZ ist berechtigt, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag erlischt mit der abgefragten Datenlieferung (= Erfüllung) durch die WZ.

Verträge auf unbestimmte Zeit können unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Quartals] schriftlich (per E-Mailnachricht oder Brief) aufgekündigt werden. Maßgeblich ist das Datum des Einlangens bei der jeweils anderen Vertragspartei. Hat der NUTZER einen Einzelabruf beauftragt, so wird der Vertrag durch die Erbringung der Leistung seitens der WZ erfüllt und erlischt mit der Erfüllung (=Datenlieferung durch die WZ GmbH).

Unbeschadet dieser Bestimmung kann die WZ auf unbestimmte oder bestimmte Zeit geschlossene Verträge vorzeitig aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden, wobei als wichtige Gründe insbesondere, aber nicht abschließend, gelten wie folgt:

(a) Nutzer:innen sind mit der Zahlungsverpflichtung 14 Tage nach erfolgter Mahnung im Verzug;

(b) Nutzer:innen verstoßen gegen wesentliche, ihnen obliegende vertragliche Pflichten;

(c) Verträge mit Dritten, von denen die Applikation abhängig ist, sind – ungeachtet des Grundes – nicht mehr aufrecht sind; oder

(d) die WZ ist zur Einstellung der Web-Dienste rechtlich verpflichtet.

E. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise und Tarife der WZ bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil des Vertrages; die Preise und Tarife (sowie auch die gegenständlichen Nutzungsbedingungen auftrag.at selbst) sind in der Applikation in der jeweils gültigen Fassung abrufbar. Die angegebenen Entgelte können von der WZ jederzeit durch Versendung neuer Entgeltangaben am Postweg, per E-Mailnachricht oder durch Veröffentlichung in der Applikation geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach Zusendung bzw. Veröffentlichung in der Applikation in Kraft. Rechnungen, Zahlungserinnerungen etc. werden an die von den Nutzer:innen bei Registrierung bekannt gegebene Adresse per E-Mailnachricht zugestellt.

Entgelte werden (allenfalls fortlaufend) monatlich oder jährlich im Vorhinein in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist die WZ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für den Fall des Verzugs verpflichten sich die Nutzer:innen, die der WZ entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages wird der Zugang 14 Tage nach erfolgloser Mahnung gesperrt.

F. NUTZUNGSRECHTE

Die Nutzer:innen anerkennen, dass die Software und die Datenbanken für die Applikation sowie die damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Die WZ räumt den Nutzer:innen das zeitlich auf die Vertragsdauer befristete, einfache, nicht übertragbare und nicht (unter-)lizensierbare Recht ein, die Applikation entsprechender dieser AGB auftrag.at-Vergabe ausschließlich für eigene Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.

Den Nutzer:innen ist es insbesondere untersagt, die Lieferungen und Leistungen (insbesondere Daten) der Web-Dienste oder Teile davon kommerziell oder nicht kommerziell zu verwerten, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen oder Dritten auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Die Nutzer:innen verpflichten sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, ihnen oder Dritten die Nachahmung der Applikation oder Teile davon, des Aufbaus der Datenbanken oder der Formdarstellung einzelner Dokumente zu ermöglichen. Die Nutzer:innen verpflichten sich, die ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen, Handbücher und Ausdrucke oder sonstigen Darstellungen aus/zu der Applikation nur für den eigenen (geschäftlichen) Gebrauch zu verwenden; jede Vervielfältigung, die zur Veröffentlichung oder zu sonstigen Weitergabe an außenstehende Dritte bestimmt oder geeignet ist, bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch die WZ.

G. VERFÜGBARKEIT, INHALTE DER WEB-DIENSTE

Die WZ ist bemüht, die Web-Dienste durchgehend (mit Ausnahme der üblichen Wartungszeiten) anzubieten. Einschränkungen können sich ferner durch Wartungsarbeiten oder durch den Betriebszustand von österreichischen oder internationalen Telekommunikationsverbindungen ergeben. Die WZ hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Datenkommunikationsleitungen der verschiedenen dritten Leitungsanbieter. Sofern möglich, wird die WZ den Nutzer:innen Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, zum Beispiel aufgrund von Wartungen, Änderungen, etc., rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen.

Die WZ übernimmt keinerlei Überprüfungen der von den Nutzer:innen im Rahmen der Nutzung von eTendering in der Applikation gespeicherten Daten, Inhalte und Informationen; das betrifft insbesondere die Richtigkeit, Vollständigkeit, Gesetzmäßigkeit, Angaben zu Fristen, Verwertbarkeit oder zeichengetreuer Darstellung. Die Nutzer:innen ist für die übermittelten Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Die WZ kann die von den Nutzer:innen eingepflegten Daten und Informationen auf Plausibilität und Formalitäten überprüfen. Die Nutzer:innen nehmen zur Kenntnis, dass die WZ im Rahmen der Applikation hinzugefügte bzw. abgegebene Unterlagen auf Viren oder ähnliche Bedrohungen prüfen kann und berechtigt ist, mit Viren oder ähnlichen Bedrohungen behaftete Unterlagen abzulehnen oder später von der Applikation zu entfernen.

Die WZ GmbH ist berechtigt, die Web-Dienste jederzeit auszuweiten, einzuschränken oder einzustellen; dies insbesondere, wenn dies zur Wahrung des Qualitätsstandards oder im Hinblick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen erforderlich oder sinnvoll ist.

H. (MITWIRKUNGS-)VERPFLICHTUNGEN DER NUTZER:INNEN

Die Nutzer:innen haben die für die Nutzung der Applikation jeweilig erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechender Internetbrowser sowie Breitband-Internetanschluss) zu schaffen. Die Verwendung von JavaScript innerhalb des Internetbrowsers und die Hinterlegung von technisch notwendigen Cookies am Client müssen gestattet sein. Weiters muss eine Kommunikationsverschlüsselung (derzeit https) von den Nutzer:innen akzeptiert und angewendet werden. Die Herstellung und Aufrechterhaltung eines funktionierenden Internetzugangs der Nutzer:innen, sowie Beschaffung und Bereitstellung der für die Nutzung der Applikation erforderlichen Hard- und Software obliegt alleine den Nutzer:innen.

Zur Nutzung der Applikation haben Nutzer:innen einen Benutzeraccount mit dazugehörigem Benutzernamen und Passwort zu wählen bzw. anzulegen. Die Nutzer:innen verpflichten sich in alleiniger Verantwortung dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis vom Account und Passwort erhalten und nutzen. Die Nutzer:innen werden die Applikation weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die WZ Dritten zugänglich machen. Die WZ ist unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn einer der vorgenannten Fälle, Anhaltspunkte dafür oder auch einer dieser Fälle gleichgelagerte Situation eintreten bzw. vorliegen. Die WZ ist in diesen Fällen dazu berechtigt, den Onlinezugang der Nutzer:innen jederzeit zu sperren.

Die Nutzer:innen sind zur Nutzung der Applikation und der damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen ausschließlich zum eigenen (geschäftlichen) Gebrauch berechtigt. Die Nutzer:innen ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen bei der Nutzung der Applikation zu verwenden, die den Betrieb derselben beeinträchtigen können. Die Nutzung der Applikation darf nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs und im vereinbarten Umfang erfolgen.

Die WZ ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen unverzüglich und ohne Ankündigung zu unterbrechen, wenn die Nutzer:innen eine Vertragspflicht verletzen, oder technische Störungen vorliegen, die von den Nutzer:innen ausgehen, oder ein begründeter Verdacht besteht, dass von ihrem jeweiligen Anschlussnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder missbräuchlich, sicherheits- oder betriebsgefährdend für die WZ oder andere Computer sind.

Die WZ ist berechtigt, die Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen zu unterbrechen, wenn einer der Tatbestände der wichtigen Gründe laut Punkt D erfüllt ist oder ein begründeter Verdacht besteht, dass einer derselben erfüllt ist. In allen Fällen bleibt die Zahlungspflicht der Nutzer:innen unverändert bestehen.

Die obenstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollte die WZ in Folge einer Verletzung der den Nutzer:innen obliegenden vertraglichen Verpflichtungen in Anspruch genommen werden (unabhängig davon, ob gerichtlich oder außergerichtlich), werden die Nutzer:innen die WZ schad- und klaglos halten.

I. HAFTUNG

Die WZ hat auf die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit etc. der in der Applikation zum Abruf bereit gehaltenen Daten keinen Einfluss und übernimmt daher keine Haftung für die jeweils abgefragten und/oder abgefragten Daten. Für Fehler in der Datenübertragung oder von durch die WZ nicht zu verantwortende Verzögerungen wird jede Haftung der WZ, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die WZ haftet weiters nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei Nutzung der Applikation aus allfälligen Störungen (wie auch Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der abgefragten Daten) oder Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können, oder sich aus der Kündigung eines Vertrags ergeben können.

Schadenersatzansprüche gegen die WZ sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Handeln verschuldet wurden. Dies umfasst weiters jegliche Haftung für Ansprüche aus Betriebsunterbrechungen, Daten- und/oder Informationsverlusten, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden, entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden. Die Beweislastumkehr für grobe Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Vorstehende Beschränkungen gelten auch für Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen der WZ GmbH.

Die Haftung der WZ ist in jedem Fall auf das doppelte vereinnahmte Jahresentgelt der jeweiligen Nutzer:innen und im Falle von unentgeltlich erbrachten Leistungen auf EUR 500,00 pro Jahr beschränkt.

J. DATENSCHUTZ

Details zum Schutz personenbezogener Daten können der in der Applikation abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

K. GELTENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Sollte eine Bestimmung dieser AGB auftrag.at-Vergabe unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB auftrag.at-Vergabe nicht.

Anstelle der betreffenden unwirksamen Bestimmungen gelten jene Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB auftrag.at-Vergabe am nächsten kommen, jedoch nicht unwirksam sind.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.

Für diese AGB auftrag.at-Vergabe und alle sich aus dem Verhältnis zwischen den Nutzer:innen und der WZ ergebenden Rechtsstreitigkeiten kommt materielles österreichisches Recht ohne dessen Regeln des internationalen Privatrechts und ohne das einheitliche Kaufrecht der Vereinten Nationen zur Anwendung.

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Nutzer:innen und der WZ im Zusammenhang mit der Nutzung der Applikation gilt, soweit dem nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen, das sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm als vereinbarter Gerichtsstand.