Welche Kosten sind mit der auftrag.at-Beratung verbunden?
Eine Aufstellung der Kosten für die auftrag.at-Beratung finden Sie in unserer Preisliste HIER.
Eine Aufstellung der Kosten für die auftrag.at-Beratung finden Sie in unserer Preisliste HIER.
Selbstverständlich passen wir unsere Leistungen und Angebote an Ihre konkreten Bedürfnisse an. Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Wünsche besprechen, um Ihnen darauf basierend ein Angebot zu erstellen. Es ist somit auch möglich, die auftrag.at-Beratung nur für einzelne Fragen oder Stunden zu konsultieren.
Die Unterstützung durch auftrag.at Berater:innen ist keine Garantie für einen Zuschlag bei einer Ausschreibung. Es ermöglicht Ihnen jedoch, sicher zu sein, dass Sie Ihre Chancen bestmöglich maximiert haben, indem wir Ihre Dokumente auf die Vollständigkeit und Freiheit von Formfehlern prüfen und Ihnen Tipps für die Erstellung Ihres Angebotes bzw. für die Präsentation mitgeben.
Bei einer strategischen Ausschreibungsberatung planen wir in einem Workshop mit Ihnen gemeinsam Ihre individuelle Ausschreibungsstrategie und klären Fragen wie: Welche Ausschreibungen sind relevant, wie behalten sie das Thema öffentliche Vergabe als Vertriebskanal im Blick, wie können Sie daran teilnehmen und was fehlt Ihrem Unternehmen noch, um erfolgreich Zuschläge zu gewinnen? Die Ausschreibungsanalyse stellt fest, ob eine […]
Die auftrag.at Beratung ist eine projektmanagementorientierte Beratung und keine Rechtsberatung. Wir klären offene Rechtsfragen gerne gemeinsam mit Ihren Juristen oder empfehlen Ihnen eine Vergabe-Kanzlei unseres Vertrauens.
Welche Bekanntmachungen derzeit über auftrag.at-Vergabe veröffentlicht werden können, haben wir in dieser Liste zusammengefasst.
Welche Vergabeverfahren derzeit auf auftrag.at-Vergabe durchgeführt werden können, haben wir in dieser Liste zusammengefasst.
Bei Fragen können Sie sich gerne unser Handbuch durchlesen, oder sich direkt an unser Customer Service unter +43 1 417 0 435 bzw. service@auftrag.at wenden, wenn sie Unterstützung benötigen.
Das Durchführen von Vergabeverfahren und das Veröffentlichen von nationalen und EU-weiten Bekanntmachungen auf auftrag.at-Vergabe werden grundlegend nach einem Pay-per-Use-Modell verrechnet. D.h. Auftraggeber:innen zahlen erst dann, wenn ein Vergabeverfahren offiziell gestartet wird. Alle Bekanntmachungen, die zu diesem Vergabeverfahren gehören, und innerhalb von 12 Monaten nach Start des Vergabeverfahrens veröffentlicht werden sind im Preis des Vergabeverfahrens inkludiert. […]
Das Veröffentlichen von nationalen und EU-weiten Bekanntmachungen auf auftrag.at-Vergabe werden nach einen Pay-per-Use-Modell verrechnet. D.h. Auftraggeber:innen zahlen erst dann, die jeweiligen Bekanntmachungen veröffentlicht wurde. Alle Bekanntmachungen, die zu einem Vergabeverfahren gehören, das auf auftrag.at-Vergabe abgewickelt wird, und innerhalb von 12 Monaten nach Start des Vergabeverfahrens veröffentlicht werden sind im Preis des Vergabeverfahrens inkludiert. Wenn Sie […]