Ausschreibungsglossar

Qualifizierte elektronische Signatur

Unter einer qualifizierten elektronischen Signatur versteht man per Definition “eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht”.

Eine fortgeschrittene Signatur ist eine Signatur, die

  • ausschließlich dem Signator zugeordnet ist,
  • die Identifizierung des Signators ermöglicht und mit Mitteln erstellt wird, die er unter seiner alleinigen Kontrolle hat, sowie
  • mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft ist, dass jede nachträgliche Veränderung der Daten feststellbar ist.

Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, sofern durch Gesetz oder Parteienvereinbarung nicht anders bestimmt ist.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei