Beurteilungskriterien sind die im Kontext eines Wettbewerbes für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten festgelegten Kriterien. Sie müssen sich auf den Wettbewerbsgegenstand beziehen, müssen sachlich gerechtfertigt und dürfen nicht
diskriminierend sein. Vom Bundesvergabegesetz 2018 ist keine Gewichtung, sondern bloß eine Reihung der Beurteilungskriterien vorgeschrieben.