Die Gewährleistung beschreibt bei entgeltlichen Verträgen die verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers für einen schon bei der Erbringung vorhandenen Mangel seiner Leistung.
Die Gewährleistung beschreibt bei entgeltlichen Verträgen die verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers für einen schon bei der Erbringung vorhandenen Mangel seiner Leistung.