Ausschreibungsglossar

Interessenskollision

Unter Interessenkollisionen werden widerstreitende Interessen von zwei oder mehreren Personen verstanden. Der Auftraggeber unterliegt im Vergaberecht der Pflicht, aktiv vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Interessenkollisionen zu treffen.  Zu diesem Zweck sollte der Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Compliance-, Revisions- oder Controllingsystem implementieren.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei