Ausschreibungsglossar

Kaskadenprinzip

Das Kaskadenprinzip beschreibt eine Vorgehensweise, nach der eine Auswahl erfolgt bzw. bei welcher ein Vertragspartner aus einem Pool ausgewählt wird. Nach dem Kaskadenprinzip ersucht der Auftraggeber zunächst den Bieter mit dem bestbewerteten Angebot um die Leistungserbringung. Lehnt der Bieter ab, wird der Bieter mit dem zweitgereihten Angebot um die Leistungserbringung ersucht, lehnt dieser ab, der Drittgereihte usw.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei