Ausschreibungsglossar

Signaturkarte

Mithilfe einer Signaturkarte kann online unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift löst dieselben Rechtswirkungen aus wie eine eigenhändige, handschriftliche Unterschrift. Die Identität jener Person, die die Unterschrift geleistet hat, kann eindeutig nachgewiesen werden. Seit Sommer 2022 kann die Signaturkarte durch die sogenannte ID Austria ersetzt werden.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei