Ausschreibungsglossar

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die einige Merkmale einer qualifizierten elektronischen Signatur aufweist, jedoch nicht mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt werden muss. Sie braucht auch nicht auf einem qualifizierten Zertifikat zu beruhen.

Die Auftraggeber müssen das geforderte Format der fortgeschrittenen Signatur erstellen und die erforderlichen Maßnahmen treffen, um diese Formate technisch bearbeiten zu können. Wird eine elektronische Signatur in einem anderen Format verwendet, muss die elektronische Signatur oder der elektronische Dokumententräger Informationen über die bestehenden Validierungsmöglichkeiten enthalten. Zuständig hierfür ist der Mitgliedstaat.

Die Validierungsmöglichkeiten müssen es dem öffentlichen Auftraggeber erlauben, die erhaltene elektronische Signatur online, kostenlos und in einer für Nichtmuttersprachler verständlichen Weise zu validieren.

Hinweis: Für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren ist eine qualifiziert elektronische Signatur erforderlich.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei