Ausschreibungsglossar

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen unterscheiden sich in technischer Hinsicht nicht von elektronischen Siegeln. Unterschiede bestehen in der Nutzung und in den Rechtswirkungen. Während elektronische Signaturen ausschließlich von natürlichen Personen erstellt werden können, können elektronische Siegel ausschließlich von juristischen Personen erstellt werden.

Elektronische Signaturen werden zum Unterzeichnen verwendet, elektronische Siegel zum Nachweis des Ursprungs und der Unversehrtheit von Daten.

Bei elektronischen Signaturen unterscheidet man zwischen einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei