Eignungskriterien
Eignungskriterien sind die vom Auftraggeber festgelegten, nicht diskriminierenden, mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehenden und zu diesem Auftragsgegenstand verhältnismäßigen unternehmensbezogenen Mindestanforderungen. Diese betreffen die Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, die von den Bewerbern oder Bietern nachzuweisen ist. Es handelt sich dabei um k.o.-Kriterien. Das heißt, dass die Nichterfüllung der Eignungskriterien einen Ausschluss vom Vergabeverfahren bedeutet.
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