Der Bewerber oder Bieter kann im Oberschwellenbereich anstelle der sofortigen Vorlage von Nachweisen, seine Eignung sowie gegebenenfalls die Erfüllung der Auswahlkriterien auch durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegen. Die EEE ist ein elektronisches Dokument, welches die grenzüberschreitende Teilnahme von Unternehmern erleichtern soll, weil das Dokument in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar ist.
Im Unterschwellenbereich kann die Eignung auch durch eine Eigenerklärung nachgewiesen werden, die jedoch nicht die formalen Anforderungen einer EEE erfüllen muss.