Auswahlkriterien sind unternehmensbezogene Bewertungskriterien, anhand derer der Auftraggeber bei zweistufigen Vergabeverfahren (nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, Innovationspartnerschaften, nicht offene Wettbewerbe oder wettbewerblicher Dialog) jene Bewerber auswählt, die zur Angebotslegung eingeladen werden.
Auswahlkriterien sind vom Auftraggeber in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festzulegen, müssen objektiv, nicht diskriminierend, mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehend, zu diesem verhältnismäßig und unternehmerbezogen sein.