Aufgabe im Allgemeininteresse

Verfolgt eine Aufgabe nicht ausschließlich subjektive Einzelinteressen, sondern auch objektive Interessen der Gesamtbevölkerung bzw. einzelner Bevölkerungsgruppen, spricht man von einer Aufgabe im Allgemeininteresse.

Beispiele sind der Bau von Autobahnen, Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitssuchende und Krankentransporte.

Die Einstufung als Aufgaben im Allgemeininteresse ist maßgeblich dafür, ob eine Einrichtung als öffentlicher Auftraggeber qualifiziert wird.

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

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