Vergabeverfahren und das neue Informationsfreiheitsgesetz: Was jetzt gilt
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erleichtert Direktvergaben – aber nur für Unternehmen, die aktiv sichtbar sind und gezielt Beschaffer:innen ansprechen.
Die neue Schwellenwerteverordnung ist seit Juli 2025 in Kraft: Öffentliche Aufträge bis 143.000 Euro können nun direkt vergeben werden. Wir zeigen, welche Betragsgrenzen aktuell gelten.
Nicht immer gewinnen die billigsten Anbieter:innen: Viele öffentliche Ausschreibungen berücksichtigen heute neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und Service – das zählt beim Bestbieterprinzip.
Öffentliche Auftraggeber:innen suchen aktiv nach neuen Anbietern – Wettbewerb ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Vergabequalität entscheidend.
Vergabeverfahren sind oft weniger bürokratisch als gedacht – besonders für KMU mit Eigenerklärung und digitalem Zugang.
Vergaberecht ist kein Hindernis: Öffentliche Ausschreibungen sind für Unternehmen mit guter Vorbereitung auch ohne juristische Kenntnisse gut machbar.
Inflation trifft auch die öffentliche Auftragsvergabe. Unternehmen sollten Preisrisiken schon bei der Angebotskalkulation bedenken – und Preisanpassungen vertraglich absichern.