VwGH stärkt Rechte bei Anfechtung von Teilnahmeunterlagen
Unternehmen können unfaire Ausschreibungsbedingungen auch dann anfechten, wenn sie selbst nicht alle Eignungskriterien erfüllen – solange sie die problematische Anforderung konkret rügen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stärkt mit seiner aktuellen Entscheidung den fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen und schafft Rechtssicherheit für Bieter:innen.