Arbeitsgemeinschaft

Unter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer, die sich dem Auftraggeber gegenüber solidarisch zur vertragsgemäßen Erbringung einer Leistung verpflichten. Im Vergabeverfahren wird der Zusammenschluss als Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft bezeichnet. Mit dem Auftragsfall wird die Bietergemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft. Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit (somit keine juristischen Personen).

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

Wir sind Österreichs Plattform für öffentliche Ausschreibungen

Finden Sie passende Ausschreibungen und sichern Sie sich lukrative öffentliche Aufträge.
Wir durchsuchen über 500.000 österreichweite & EU-weite Ausschreibungen für Sie.

Arbeitsgemeinschaft | auftrag.at