Ausschreibungsglossar

Leistung

Im Vertragsrecht wird der Begriff der Leistung oft als Synonym für den Begriff Erfüllung verwendet. Eine Leistung bezeichnet ein Tun zur Erfüllung eines Vertrages. Der konkrete Inhalt der Leistung bestimmt sich je nach dem Vertragstyp. Wird die geschuldete Leistung bewirkt, so tritt die Erfüllung ein.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei