Die Angebotsbewertung erfolgt nach dem Billigstangebotsprinzip oder dem Bestangebotsprinzip. Anhand der, von Beginn des Vergabeverfahrens an, klar bestimmten Zuschlagskriterien wählt der Auftraggeber das vorteilhafteste Angebot aus. Es muss eine vergleichbare Beurteilung des Leistungsniveaus der Angebote gemessen am Auftragsgegenstand möglich sein. Die Zuschlagskriterien sind bei der Angebotsbewertung objektiv und einheitlich auf alle Angebote anzuwenden.