Ausschreibungsglossar

Elektronisches Siegel

Elektronische Siegel unterscheiden sich in technischer Hinsicht nicht von elektronischen Signaturen. Unterschiede bestehen in der Nutzung und in den Rechtswirkungen. Während elektronische Signaturen ausschließlich von natürlichen Personen erstellt werden können, können elektronische Siegel ausschließlich von juristischen Personen erstellt werden. Elektronische Signaturen werden zum Unterzeichnen verwendet, elektronische Siegel zum Nachweis des Ursprungs und der Unversehrtheit von Daten.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei