Ausschreibungsglossar

Eignung

Die Eignung beschreibt die Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit die Bewerber oder Bieter aufweisen müssen, um mit ihrem Angebot für einen Zuschlag in Betracht zu kommen. Die Eignung muss abhängig von der Verfahrensart zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorliegen. Auftraggeber haben festzulegen, mit welchen Nachweisen ein Unternehmer seine Befugnis, berufliche Zuverlässigkeit, finanzielle und wirtschaftliche sowie technische Leistungsfähigkeit zu belegen hat.

Der Bewerber oder Bieter kann seine Eignung auch durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorläufig nachweisen. Im Falle einer Angebotslegung durch eine Arbeitsgemeinschaft oder eine Bietergemeinschaft, hat jedes Mitglied die Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei