Ausschreibungsglossar

Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Eine ex-ante Transparenzbekanntmachung ist eine freiwillige Bekanntmachung in Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, mit der der Auftraggeber bekannt gibt, dass er beabsichtigt, einen Auftrag zu vergeben. In der Bekanntmachung hat er die Gründe darzulegen, weshalb er der Ansicht ist, dass ein Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässig ist.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei