Ausschreibungsglossar

Elektronischer Katalog

Ein elektronischer Katalog ist ein systematisch strukturiertes Verzeichnis von Leistungen (meist Waren) in einem elektronischen Format, das zumindest Preisinformationen und Leistungsbeschreibungen enthält, aber auch durch Abbildungen (Fotos) oder sonstige Informationen zur Leistung (z.B. Grafiken) ergänzt sein kann. In der Ausschreibung ist anzugeben, ob Angebote in Form eines elektronischen Kataloges abzugeben sind, oder ob Angebote einen elektronischen Katalog beinhalten müssen. Ist dies der Fall, sind in der Ausschreibung jedenfalls die technischen Spezifikationen und erforderlichen Formate des elektronischen Kataloges anzugeben.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei