Ausschreibungsglossar

Leistungsbeschreibung

Unter einer Leistungsbeschreibung versteht man die Beschreibung der erwarteten Leistung. Es sind alle Umstände anzuführen, die für die Ausführung der Leistung und damit für die Erstellung des Angebotes von Bedeutung sind. Die Leistungsbeschreibung soll klar, präzise und eindeutig sein. Man unterscheidet zwischen einer konstruktiven und einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber kann aber auch Mischformen (teilfunktionale Leistungsbeschreibung) wählen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei