Ausschreibungsglossar

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind angebotsbezogen und dienen dazu das Angebot zu bewerten. Die Zuschlagskriterien müssen in der Bekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen genannt werden und müssen geeignet sein, das gemäß den Festlegungen in der Bekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen vorteilhafteste Angebot festzustellen.

Zuschlagskriterien müssen eine Ausübung des dem Auftraggeber zustehenden Beurteilungsermessens nach objektiven Gesichtspunkten ermöglichen, einen objektiven Vergleich des relativen Wertes der Angebote sicherstellen und dürfen kein willkürliches Auswahlelement enthalten.

Zuschlagskriterium beim Billigstangebotsprinzip ist nur der Preis, beim Bestangebotsprinzip kommt hingegen noch zumindest ein weiteres Kriterium, wie etwa die Qualität, als Zuschlagskriterium hinzu.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei