Ausschreibungsglossar

Zuschlagsfrist

Die Zuschlagsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Ende der Angebotsfrist und der Zuschlagserteilung. Diese ist kurz zu halten und darf nur in Ausnahmefällen fünf Monate überschreiten. Der Bieter ist währenddessen an sein Angebot gebunden. Ist in der Ausschreibung keine Zuschlagsfrist angegeben, gilt sie als mit einem Monat festgesetzt.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei