Ausschreibungsglossar

Zuschlagserteilung (Zuschlag)

Unter der Zuschlagserteilung versteht man die an den Bieter abgegebene Erklärung, sein Angebot anzunehmen und somit den Vertrag abzuschließen. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach der Zuschlagsentscheidung und nach dem Ablauf der Stillhaltefrist.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei