Ausschreibungsglossar

Ausschreibungsunterlagen

In den Ausschreibungsunterlagen beschreibt der Auftraggeber den Verfahrensablauf und die für das Vergabeverfahren geltenden Bestimmungen. Zudem umschreibt er die gewünschten Leistungen in technischer, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht und definiert die Bedingungen für die Leistungsausführung. Im Wesentlichen beinhalten sie somit die Verfahrensordnung, die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den in Zukunft abzuschließenden Leistungsvertrag. Die Gliederung und der Inhalt der einzelnen Teile variieren je nach Verfahrensart und richten sich nach der zu beschaffenden Leistung.

Zweck der Ausschreibungsunterlagen ist es, Unternehmern objektiv die Möglichkeit zu verschaffen, sich eine konkrete Vorstellung über die vom Auftraggeber gewünschte Leistung zu machen und daraufhin ein Angebot erstellen zu können.

Hinweis: Der Begriff „Ausschreibungsunterlagen“ ist ein Austriazismus. In Deutschland spricht man von „Auftragsunterlagen“. In den EU-Standardformularen werden sie als „Beschaffungsunterlagen“ bezeichnet.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei