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eForms – was sich für Auftraggeber ändert

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Ab 25. Oktober 2023 werden Veröffentlichungen am Tenders Electronic Daily (TED) ausschließlich mittels eForms erfolgen. eForms sind neue elektronische Formate der EU, durch die Daten effizient ausgewertet werden können. Anstatt Formulare auszufüllen, werden bei eForms die Daten über Datenfelder erfasst. Dadurch soll die Datenqualität und die Datenanalyse verbessert werden.

Das neue Format kann bereits seit November 2022 freiwillig eingesetzt werden. Die herkömmlichen Standardformulare werden am TED mit 25. Oktober 2023 abgeschafft.

Welche Veröffentlichungen sind betroffen?

Alle EU-weiten Bekanntmachungen und Bekanntgaben am TED müssen künftig über eForms abgewickelt werden. Davon betroffen sind also alle Vergabeverfahren, die aufgrund ihres geschätzten Auftragswerts im Oberschwellenbereich liegen.

Der Unterschwellenbereich, wo Veröffentlichungen nicht EU-weit, sondern nur national erfolgen müssen, ist nicht davon betroffen. In Österreich wird derzeit an der Umsetzung von eForms für nationale Veröffentlichungen gearbeitet.

Was ändert sich?

Für Auftraggeber:innen kommt es zu einer Abkehr von den herkömmlichen Standardformularen am TED. Ab 25. Oktober 2023 akzeptiert die EU nur mehr Veröffentlichungen im neuen eForms-Standard. eVergabeplattformen wie auftrag.at, müssen daher ihre Systeme ebenfalls spätestens zu diesem Zeitpunkt den neuen eForms-Standard unterstützen.

Über eForms werden mehr Daten erfasst als in den herkömmlichen Standardformularen. Zum Beispiel werden Daten dazu veröffentlicht, ob das Vergabeverfahren darauf ausgerichtet ist,

  • die Umweltauswirkungen der Auftragsvergabe zu verringern,
  • soziale Ziele zu erreichen und/oder
  • innovative Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu beschaffen.

Durch die höhere Datenmenge wird es Auftraggeber leichter fallen, datengestützte Aussagen und Entscheidungen über öffentliche Gelder zu treffen. Für Bieter haben eForms den Vorteil, dass Bekanntmachungen leichter durchsuchbar werden.