Ausschreibungsglossar

Arbeitsgemeinschaft

Unter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer, die sich dem Auftraggeber gegenüber solidarisch zur vertragsgemäßen Erbringung einer Leistung verpflichten. Im Vergabeverfahren wird der Zusammenschluss als Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft bezeichnet. Mit dem Auftragsfall wird die Bietergemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft. Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit (somit keine juristischen Personen).

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei