Ausschreibungsglossar

Bietergemeinschaft

Eine Bietergemeinschaftstellt stellt den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zum Zweck der Übermittlung eines gemeinsamen Angebotes dar. Erhält die Bietergemeinschaft schlussendlich den Auftrag, wandelt sie sich automatisch in eine Arbeitsgemeinschaft um und schuldet dem Auftraggeber die solidarische Leistungserbringung.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei