Ausschreibungsglossar

Öffentlicher Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber gemäß dem Bundesvergabegesetz sind:

  1. der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände,
  2. Einrichtungen, die
      • zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,
      • zumindest teilrechtsfähig sind, und
      • überwiegend von öffentlichen Auftraggebern oder anderen Einrichtungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von öffentlichen Auftraggebern oder anderen genannten Einrichtungen ernannt worden sind, oder
  3. Verbände, die aus einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern bestehen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei