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Rundschreiben des BMJ | Internationale Ausschlusslisten für Eignungsprüfung von Unternehmen

5 Minuten Lesezeit

Die Stabsstelle für Vergaberecht des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) hat im August 2024 ein neues Rundschreiben veröffentlicht, das sich an öffentliche Auftraggeber:innen sowie Sektorenauftraggeber:innen in Österreich richtet. Ziel des Schreibens ist es, die Anwendung internationaler Ausschlusslisten im Rahmen der Eignungsprüfung von Unternehmen zu fördern.

Bestechungsbekämpfung der OECD

Diese Maßnahme wurde nach einer Empfehlung der OECDArbeitsgruppe für Bestechungsbekämpfung in internationalen Geschäftsabschlüssen eingeführt und soll sicherstellen, dass Auftraggeber:innen bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen auf die berufliche Integrität der Bieter:innen achten.

Das Rundschreiben des BMJ enthält mehrere wesentliche Hinweise für die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe:

Konsultation internationaler Ausschlusslisten

Das BMJ hebt hervor, dass Auftraggeber:innen bei der Eignungsprüfung von Bewerber:innen und Bieter:innen die folgenden internationalen Ausschlusslisten konsultieren sollten. Diese Listen enthalten Unternehmen, deren berufliche Integrität aufgrund betrügerischer oder korrupter Praktiken in Frage gestellt wird:

Diese Listen sind öffentlich zugänglich und decken eine breite internationale Zusammenarbeit ab. Oftmals reicht die Konsultation einer der genannten Listen aus, um relevante Informationen zu erhalten.

Risiko-basierte Anwendung als Empfehlung

Aufgrund der derzeit geringen Relevanz für österreichische Vergabeverfahren empfiehlt das BMJ allerdings, diese Listen risikobasiert zu verwenden. Faktoren wie der Ursprung der am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen, der geschätzte Auftragswert und die Sensibilität des Auftragsgegenstandes sollten in die Entscheidung einfließen.

Verhältnismäßigkeit und individuelle Prüfung

Das BMJ betont, dass der Eintrag eines Unternehmens in diese Ausschlusslisten nicht automatisch zum Ausschluss aus einem Vergabeverfahren führt. Auftraggeber:innen

müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und eine individuelle Prüfung der Umstände vornehmen. Besonders wichtig ist, dass betroffene Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihre Zuverlässigkeit trotz eines Ausschlussgrundes durch geeignete Maßnahmen glaubhaft zu machen.

Zusammengefasst

Das Rundschreiben des BMJ stellt eine wichtige Leitlinie für öffentliche Auftraggeber:innen dar, um die Integrität der Vergabeverfahren zu stärken. Durch die Konsultation der internationalen Ausschlusslisten und die Beachtung der im Rundschreiben genannten Hinweise können Auftraggeber:innen sicherstellen, dass sie nur mit Unternehmen zusammenarbeiten, die höchsten ethischen Standards entsprechen.

Lesen Sie das Rundschreiben im Original

Laden Sie das Rundschreiben als PDF herunter und lesen Sie im Original alle Details und rechtlichen Hinweise nach.