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Rundschreiben des BMJ | Neue vergaberechtliche Verpflichtungen durch den Net-Zero Industry Act

5 Minuten Lesezeit

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat kürzlich ein Rundschreiben zur Verordnung (EU) 2024/1735 veröffentlicht, die als Teil des Net-Zero Industry Acts (NZIA) neue vergaberechtliche Verpflichtungen für öffentliche Auftraggeber:innen in Österreich einführt. Diese Verordnung zielt darauf ab, das europäische Ökosystem für Netto-Null-Technologien zu stärken und so die EU auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Inhalte des Rundschreibens vom 19. August 2024 zusammen.

Kundmachung der VO (EU) 2024/1735

Die Verordnung (EU) 2024/1735, bekannt als Net-Zero Industry Act, wurde am 28. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist es, die Produktionskapazitäten für strategische Netto-Null-Technologien in der EU zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst Technologien wie Solaranlagen, Windkraft und Energiespeicher, die für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele entscheidend sind. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen nun bei der Vergabe von Aufträgen, die diese Technologien betreffen, spezielle vergaberechtliche Bestimmungen beachten.

Anwendungsbereich und betroffener Leistungsgegenstand

Der NZIA betrifft alle Vergabeverfahren und Konzessionen im Anwendungsbereich der europäischen Vergaberichtlinien, die nach dem 29. Juni 2024 eingeleitet wurden. Dies gilt sowohl für den Bereich des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) als auch für das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018). Die Verordnung bezieht sich insbesondere auf Aufträge, die Technologien wie Solarenergie, Onshore-Windkraft und Wasserstofftechnologien umfassen. Diese Bestimmungen sind unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.

Sondervergaberechtliche Bestimmungen und Verpflichtungen

Der NZIA führt mehrere spezifische vergaberechtliche Verpflichtungen ein, die öffentliche Auftraggeber:innen beachten müssen. Dazu gehört die Verpflichtung, bei der Vergabe von Bauaufträgen und Baukonzessionen zusätzliche ökologische Nachhaltigkeitsanforderungen zu berücksichtigen. Dies umfasst unter anderem soziale und beschäftigungsbezogene Bedingungen, Cybersicherheitsanforderungen und vertragliche Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung der Auftragskomponenten. Diese Bedingungen müssen entweder als technische Spezifikationen oder als Ausführungsbedingungen im Leistungsvertrag festgelegt werden.

Ausnahmen von der Anwendung der sondervergaberechtlichen Bestimmungen

Der NZIA sieht auch Ausnahmen von den neuen Verpflichtungen vor. Diese können angewendet werden, wenn z. B. eine benötigte Technologie nur von einem einzigen Anbieter bereitgestellt werden kann oder die Einhaltung der Anforderungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen jedoch nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme gegeben sind.

Vorkommerzielle Auftragsvergabe und Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

Ein weiterer Aspekt des NZIA betrifft die Förderung von Innovationen durch vorkommerzielle Auftragsvergaben und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen. Dies soll dazu beitragen, dass neue Technologien und Lösungen schneller entwickelt und in der EU produziert werden. Auftraggeber:innen sind hier gefordert, innovative Ansätze in ihre Vergabeverfahren zu integrieren, um die Ziele des NZIA zu unterstützen.

Zusammengefasst

Die Einführung des Net-Zero Industry Acts bringt bedeutende Änderungen für das öffentliche Beschaffungswesen in Österreich mit sich. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen sich auf die neuen vergaberechtlichen Verpflichtungen einstellen und sicherstellen, dass ihre Vergabeverfahren den Anforderungen des NZIA entsprechen. Dies erfordert nicht nur eine Anpassung der Ausschreibungsunterlagen, sondern auch ein verstärktes Bewusstsein für die Bedeutung nachhaltiger und innovativer Beschaffungslösungen.

Weiterführende Links und Ressourcen

Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Rundschreibens vom BMJ. Für detaillierte Informationen empfehlen wir, das vollständige Rundschreiben (PDF-Download) zu konsultieren oder sich an das BMJ zu wenden.