Umweltfreundliche Produkte fördern und versteckte Folgekosten vermeiden: Die Lebenszykluskostenrechnung
Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz gehen oft Hand in Hand: ein niedriger Energieverbrauch schont in der Regel nicht nur die Umwelt, sondern auch die Finanzen der Auftraggeber und der Allgemeinheit. Im Fall des Bestbieterprinzips kann die Ermittlung der Bieter mit den technisch und wirtschaftlich günstigsten Angeboten, also ein Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, entweder anhand von festgelegten Zuschlagskriterien oder anhand eines Kostenmodells erfolgen. Die Lebenszykluskostenrechnung stellt ein derartiges Kostenmodell dar. Diese kann – ganz oder teilweise – sämtliche Kosten der Leistungserbringung (wie bspw. Nutzungskosten, Energieverbrauch, Kosten von Recycling, Wartung oder Treibhausgasemissionen) umfassen.
Alle Kosten im Blick: Von der Rohstoffbeschaffung bis hin zum Recycling
Lebenszykluskosten entstehen während der gesamten Lebensdauer einer Ware, eines Bauwerks oder einer Dienstleistung. Sie erfassen alle Kosten von der Beschaffung der Rohstoffe oder der Erzeugung von Ressourcen bis hin zu Entsorgung, Aufräumarbeiten und Beendigung der Dienstleistung oder der Nutzung. Als Lebenszyklus definiert das BVergG alle aufeinander folgenden oder miteinander verbundenen Stadien, einschließlich
- der durchzuführenden Forschung und Entwicklung,
- der Produktion,
- des Handels und den damit verbundenen Bedingungen,
- des Transports,
- der Nutzung und Wartung während der Lebensdauer einer Ware oder eines Bauwerkes oder während der Erbringung einer Dienstleistung.
Die Kostenelemente einer Lebenszykluskostenrechnung
Die Lebenszykluskostenrechnung („life-cycle costing“ oder „LCC“) kann folgende Kosten umfassen:
- Direkte Kosten für die Leistungserbringung: z.B. Anschaffungskosten, Nutzungskosten (Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen etc), Wartungskosten oder Kosten am Ende der Nutzungsdauer (z.B. Abholungs-, Entsorgungs- und Recyclingkosten) und/oder
- Indirekte Kosten, die durch externe Effekte der Umweltbelastung entstehen und die mit der Leistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung: Dazu zählen u.a. Umweltkosten, die durch den Warentransport entstehen, Umwelteffekte von Rohstoffen (z.B. wegen deren Gewinnungsmethode) oder Umweltkosten, die durch die Ware selbst, ihre Nutzung oder ihre Herstellung hervorgerufen werden (z.B. Kosten für Treibhausgasemissionen, Kosten für die Eindämmung des Klimawandels). Voraussetzung für die Einbeziehung indirekter Kosten ist, dass deren Wert in Geld bestimmbar und überprüfbar ist.
Die Auswahl eines bestimmten Lebenszykluskostenmodells und der zu berücksichtigenden Kostenelemente obliegt dem Auftraggeber. Dabei kann er auf bereits existierende Modelle zurückgreifen oder ein eigenes Modell entwickeln. Die Modelle zur Kostenermittlung müssen u.a. auf objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien beruhen, frei zugänglich sein und der für die Unternehmer erforderliche Aufwand muss vertretbar sein. Bei erprobten Modellen gilt die Vermutung, dass sie diese Kriterien erfüllen. Neben den Anschaffungs-, Herstellungs- oder Errichtungskosten müssen die Modelle auch weitere in Geld bestimmte Kostenelemente berücksichtigen, da es sich sonst um eine Beschaffung nach dem Billigstbieterprinzip handeln würde. Auftraggeber müssen in der Ausschreibung bekanntgeben , welches Modell gewählt wurde, welche Daten die Bieter bereitstellen müssen und welche Kosten berücksichtigt werden.