Ausschreibungsglossar

Schätzung des Auftragswertes

Unter dem geschätzten Auftragswert versteht man den Gesamtwert der zu vergebenden Leistung ohne Umsatzsteuer, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen ist. In den geschätzten Auftragswert hat der Auftraggeber alle zum Vorhaben gehörenden Leistungen einzurechnen, das heißt auch alle Optionen, Vertragsverlängerungen, Prämien und sonstigen Zahlungen.

Die Kostenschätzung des Beschaffungsvorhabens hat auf sach- und fachkundiger Basis zu erfolgen. Es ist jener Sorgfaltsmaßstab anzusetzen, der nach den Umständen des Einzelfalls, nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung die zu erwartenden Kosten schätzen würde. Verfügt der Auftraggeber nicht selbst über die erforderliche Expertise zur Ermittlung des Auftragswertes, hat er sich eines Experten zur Ermittlung des Auftragswertes zu bedienen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei