Vergabe-Glossar

Angebotsprüfung

Die Prüfung der Angebote erfolgt in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht, nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien. Sie ist Personen zu übertragen, die die fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Sofern die fachliche Expertise beim Auftraggeber nicht intern vorhanden ist, sind externe Sachverständige beizuziehen.

Der Auftraggeber hat zunächst zu prüfen, ob das Angebot auszuscheiden ist. Von den danach übrig gebliebenen Angeboten ist eines für die Zuschlagserteilung auszuwählen. Stellen sich bei der Angebotsprüfung Unklarheiten heraus, sind diese aufzuklären. Die Aufklärung darf aber nicht dazu führen, dass der Bieter sein Angebot wesentlich ändert. Mängel können nur behoben werden, wenn sie verbesserungsfähig sind, also nicht zu einer Änderung der Wettbewerbsstellung des betroffenen Bieters führen können. Bei der Angebotsprüfung kommt dem Grundsatz der Bietergleichbehandlung besondere Bedeutung zu.

Die Prüfung der Angebote ist vom Auftraggeber so zu dokumentieren, dass alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände nachvollziehbar sind.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei