Sofern für die Leistung oder für Teile der Leistung Varianten vorgesehen sind, so sollten die Ausschreibungsunterlagen so gestaltet sein, dass der Bieter Variantenangebotspreise bilden kann.
Sofern für die Leistung oder für Teile der Leistung Varianten vorgesehen sind, so sollten die Ausschreibungsunterlagen so gestaltet sein, dass der Bieter Variantenangebotspreise bilden kann.