Last-Minute: Schwellenwertverordnung soll doch bis 30. Juni 2023 verlängert werden
Laut Rundschreiben des Bundesministerium für Justiz (BMJ), welches am 23.12.2022 unter anderem auch an die Wiener Zeitung versendet wurde, soll jetzt doch eine Nachfolgeregelung (Schwellenwertverordnung 2023) erlassen werden. Diese soll dann bis 30. Juni 2023 gelten. Dieser Blogbeitrag ist ein Update zu dem im auftrag.at-Blog veröffentlichtem Gastbeitrag zu diesem Thema.
Nachfolgeregelung wird kommen, aber noch nicht in Kraft
Das Verfahren zur Erlassung dieser Nachfolgeregelung wurde bereits eingeleitet. Die neue Schwellenwerteverordnung 2023 ist aber noch nicht in Kraft. Die neue Verordnung soll laut Rundschreiben des BMJ „…nach Abschluss des in der Bundes-Verfassung vorgesehenen Verfahrens möglichst zeitnah im Jahr 2023 kundgemacht werden.“
Was das für AuftraggeberInnen für 2022 noch bedeutet
Laut Rechtsansicht des BMJ dürfen für alle Vergabeverfahren die vor 1. Jänner 2023 eingeleitet werden, auf jeden Fall noch unter Berücksichtigung der in der Schwellenwerteverordnung 2018 festgelegten höheren Schwellenwerten durchgeführt werden (siehe dazu auch den Gastbeitrag im auftrag.at-Blog).
Was das für AuftraggeberInnen für 2023 bedeutet
Weil davon auszugehen ist, dass die neue Schwellenwertverordnung 2023 nicht mit 1. Jänner 2023 in Kraft sein wird, müssen AuftraggeberInnen ab dem 1. Jänner 2023
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- für die Direktvergabe,
- für das nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung sowie
- für das Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich
wieder die im BVergG 2018 vorgesehenen gesetzlichen Schwellenwerte berücksichtigen. Dies gilt solange, bis die neue Schwellenwertverordnung 2023 in Kraft sein wird.
Warum Befristung bis 30. Juni 2023?
Entsprechend des Rundschreiben des BMJ soll damit Zeit geschaffen werden, eine „…gründliche und sachgerechte Abwägung der vorliegenden Argumente und Informationen…“ für die Erforderlichkeit einer grundsätzliche Verlängerung der Maßnahmen der Schwellenwerteverordnung 2018 vornehmen zu können.
Wir von auftrag.at, werden die Entwicklung verfolgen und Updates in unserem Blog veröffentlichen, sobald neue Informationen verfügbar sind.