Update: österreichische Schwellenwerteverordnung bis 2025 verlängert
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2025 verlängert, womit die höheren Schwellenwerte auch für 2024 und 2025 gelten werden.
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2025 verlängert, womit die höheren Schwellenwerte auch für 2024 und 2025 gelten werden.
Dr. Michael Fruhmann, Leiter der Stabstelle im Bundesministerium für Justiz, bestätigte die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis 2025. Die Zustimmung der Bundesländer steht noch aus.
Die österreichische Schwellenwerteverordnung, die insbesondere die Direktvergabegrenze von EUR 100.000 festlegt, soll gleich bis Ende 2025 verlängert werden.
Die Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 werden leicht angehoben. Mit 1. Jänner 2024 gelten somit folgende Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge.
Der geschätzte Auftragswert entscheidet darüber, ob die Vergabe EU-weit bekannt zu machen ist, oder ob etwa eine Direktvergabe zulässig ist.
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert. Nun bleiben die höheren Schwellenwerte bis Ende des Jahres erhalten.
Laut Rundschreiben des Bundesministerium für Justiz (BMJ), welches am 23.12.2022 unter anderem auch an die Wiener Zeitung versendet wurde, soll jetzt doch eine Nachfolgeregelung (Schwellenwertverordnung 2023) erlassen werden.
Die Schwellenwerteverordnung, aus der sich insbesondere die Direktvergabegrenze von EUR 100.000 ergibt, soll nach aktuell vorliegenden Informationen nicht verlängert werden. Was das für AuftraggeberInnen bedeutet, hat unser Partner FSM Rechtsanwälte GmbH in folgendem Beitrag zusammengefasst. Hintergrund Die Schwellenwerteverordnung setzt im Vergleich zu den gesetzlichen Schwellenwerten gemäß BVergG höhere Schwellenwerte für den geschätzten Auftragswert fest und […]