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Der geschätzte Auftragswert entscheidet darüber, ob die Vergabe EU-weit bekannt zu machen ist, oder ob etwa eine Direktvergabe zulässig ist.

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Schwellenwerteverordnung läuft voraussichtlich aus

Die Schwellenwerteverordnung, aus der sich insbesondere die Direktvergabegrenze von EUR 100.000 ergibt, soll nach aktuell vorliegenden Informationen nicht verlängert werden. Was das für AuftraggeberInnen bedeutet, hat unser Partner FSM Rechtsanwälte GmbH in folgendem Beitrag zusammengefasst. Hintergrund Die Schwellenwerteverordnung setzt im Vergleich zu den gesetzlichen Schwellenwerten gemäß BVergG höhere Schwellenwerte für den geschätzten Auftragswert fest und […]