Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für Einsteiger:innen
Bestimmte Auftraggeber:innen können über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) Leistungen abrufen, ohne ein eigenes Vergabeverfahren durchzuführen. Die BBG ist gesetzlich verpflichtet, für die Dienststellen des Bundes einzukaufen. Daneben beziehen auch Bundesländer, Gemeinden und ausgegliederte Unternehmen Leistungen über die BBG. Für Unternehmen lohnt es sich daher, an Ausschreibungen der BBG teilzunehmen.
Die BBG ist eine zentrale öffentliche Beschaffungsstelle und wurde 2001 als GmbH gegründet. Der Bund ist alleiniger Eigentümer der BBG und die Anteile an der Gesellschaft können nicht veräußert werden. Die Aufgaben und die Organisation sind gesetzlich geregelt.
Ihr Zweck ist es, den Bedarf und das Beschaffungsvolumen der Bundesbehörden wirtschaftlich sinnvoll zu bündeln, um die Einkaufsbedingungen des Bundes zu optimieren.
Die BBG erhebt dafür den Bedarf der verschiedenen Stellen und führt entsprechende durch. Anstatt, dass jede einzelne Behörde oder Dienststelle selbst Vergabeverfahren durchführt, erledigt das die BBG für sie.
Die BBG kann auch wie ein Großhändler selbst Vergabeverfahren unter dem Verweis durchführen, dass die Leistung von anderen Auftraggeber:innen abgerufen werden. Diese können dann die von der BBG beschafften Leistungen abrufen, ohne selbst noch einmal ausschreiben zu müssen.
Zu den Aufgaben der BBG gehören unter anderen:
- die Durchführung von Bedarfserhebungen;
- die Durchführung von Vergabeverfahren einschließlich des Abschlusses von Verträgen auch im Namen und auf Rechnung des Bundes;
- die Durchführung von Vergabeverfahren im besonderen Auftrag von Bundesdienststellen in deren Namen und auf deren Rechnung;
- die Erstellung und laufende Aktualisierung von Verzeichnissen, insbesondere über die abgeschlossenen Verträge, Waren und Dienstleistungen;
- die Entwicklung eines Einkaufsmarketing, das ist insbesondere die Durchführung von Marktbeobachtungen, Markt- und Lieferantenanalysen sowie die Entwicklung spezifischer Beschaffungsstrategien;
- die Implementierung von Normen, die Entwicklung und Anwendung von Standards sowie die Modularisierung von Bedarfen nach Anhörung der Dienststellen und
- die Einrichtung eines Beschaffungscontrolling.