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Vergabeverfahren kurz erklärt: In 5 Schritten zum öffentlichen Auftrag

4 Minuten Lesezeit

Vergabeverfahren regeln, wie öffentliche Auftraggeber:innen Aufträge an Unternehmen vergeben – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag. Unternehmen müssen dabei klare gesetzliche Vorgaben beachten, die für Transparenz und fairen Wettbewerb sorgen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche fünf Schritte in typischen Vergabeverfahren zum öffentlichen Auftrag führen.

1. Die Ausschreibung

Das Verfahren beginnt mit der öffentlichen Ausschreibung des Auftrags. Öffentliche Auftraggeber:innen – darunter Bund, Länder, Gemeinden oder Sektorenauftraggeber:innen – veröffentlichen Ausschreibungen in entsprechenden Datenbanken oder Medien. Diese enthalten Details wie die Art des Auftrags (Bau-, Liefer– oder Dienstleistungsauftrag), Anforderungen und Fristen.

2. Fragen und Einwendungen

Interessierte Unternehmen können die Ausschreibung prüfen und bei Unklarheiten Fragen stellen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ausschreibung zu beeinspruchen, falls formale oder inhaltliche Mängel festgestellt werden.

3. Angebotsabgabe

Unternehmen reichen fristgerecht ihr Angebot ein. Dieses muss alle geforderten Unterlagen enthalten, um die Eignung des Unternehmens nachzuweisen. Dazu gehören beispielsweise technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit.

4. Prüfung und Bewertung

Die Angebote werden im Rahmen des Zuschlagsverfahrens geprüft. Dabei achten die Auftraggeber:innen auf die Einhaltung der Vergabekriterien, wie beispielsweise Preis, Qualität und Leistung. Angebote, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschieden.

5. Zuschlag oder Widerruf

Im letzten Schritt wird der Zuschlag an das Unternehmen erteilt, das das beste Angebot abgegeben hat. Alternativ kann der Auftraggeber die Ausschreibung widerrufen, falls kein geeignetes Angebot vorliegt.

Besonderheiten: Schwellenwerte und Verfahrensarten

Der Ablauf eines Vergabeverfahrens kann je nach Auftragsart und Auftragswert variieren. Entscheidend sind die sogenannten Schwellenwerte, die durch die Europäische Kommission festgelegt werden. Für Aufträge über diesen Werten gelten strengere Vorgaben, wie eine EU-weite Ausschreibung. Unterhalb der Schwellenwerte können nationale Verfahren mit mehr Flexibilität durchgeführt werden.

Rechtsschutz für Bieter:innen

Bieter:innen, die sich durch Entscheidungen der Auftraggeber:innen benachteiligt fühlen, können diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vergabekontrollverfahrens anfechten. Dies dient der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.

Mit der auftrag.at-Beratung sicher durch jedes Vergabeverfahren

Mit diesen fünf Schritten haben wir für Sie in diesem Beitrag einen klaren Überblick über den Ablauf eines Vergabeverfahrens zusammengestellt. Doch gerade in der Praxis tauchen oft Detailfragen auf – sei es bei der Ausschreibungssuche oder beim Ausschreibungsmanagement. Wenn Sie Unterstützung benötigen, steht Ihnen die auftrag.at-Beratung gerne zur Seite. Unsere Expert:innen helfen Ihnen dabei, öffentliche Aufträge gezielt zu finden und erfolgreich daran teilzunehmen. Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihren nächsten Auftrag!