EuGH bestätigt: Lose dürfen zum günstigsten Gesamtpreis vergeben werden
Der EuGH erlaubt die Vergabe von Einzellosen zum günstigsten Gesamtpreis, solange die Regeln klar in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt sind.
Der EuGH erlaubt die Vergabe von Einzellosen zum günstigsten Gesamtpreis, solange die Regeln klar in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt sind.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erleichtert Direktvergaben – aber nur für Unternehmen, die aktiv sichtbar sind und gezielt Beschaffer:innen ansprechen.
Die neue Schwellenwerteverordnung ist seit Juli 2025 in Kraft: Öffentliche Aufträge bis 143.000 Euro können nun direkt vergeben werden. Wir zeigen, welche Betragsgrenzen aktuell gelten.
Nicht immer gewinnen die billigsten Anbieter:innen: Viele öffentliche Ausschreibungen berücksichtigen heute neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und Service – das zählt beim Bestbieterprinzip.
Öffentliche Auftraggeber:innen suchen aktiv nach neuen Anbietern – Wettbewerb ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Vergabequalität entscheidend.
Vergabeverfahren sind oft weniger bürokratisch als gedacht – besonders für KMU mit Eigenerklärung und digitalem Zugang.
Vergaberecht ist kein Hindernis: Öffentliche Ausschreibungen sind für Unternehmen mit guter Vorbereitung auch ohne juristische Kenntnisse gut machbar.