Ausschreibungsglossar

Verhandlungsverfahren

Unter einem Verhandlungsverfahren versteht man ein Vergabeverfahren, bei dem mit einem oder mehreren Unternehmern über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden kann, wobei der Grundsatz des fairen und lauteren Wettbewerbs und das Diskriminierungsverbot zu beachten sind. Dem Auftraggeber steht es frei eine oder mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen.

Beim Verhandlungsverfahren gibt es zwei Arten, nämlich das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung und das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung.

Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Von diesem werden zumindest drei Bewerber ausgewählt, die dann aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben.

Beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Angebotsabgabe eingeladen. Es sind mindestens drei Unternehmer zur Angebotsabgabe einzuladen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei