Ausschreibungsglossar

Teilnahmeantrag

Unter einem Teilnahmeantrag versteht man die Mitteilung eines Unternehmers, am Vergabeverfahren teilnehmen zu wollen. Der Teilnahmeantrag hat insbesondere die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweise zu enthalten.

Ein Unternehmer, der einen Teilnahmeantrag gestellt hat, wird als Bewerber bezeichnet. Im Teilnahmeantrag sind beispielsweise die Namen und die berufliche Qualifikation jener natürlichen Personen anzugeben, die für die Erbringung der betreffenden Leistung verantwortlich sein sollen. Ein Teilnahmeantrag ist auszuscheiden, wenn die Eignung des Unternehmers nicht gegeben ist.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei