Transparenzgebot

Das Transparenzgebot ist einer der wesentlichen Grundsätze im Vergaberecht. Es besagt, dass der Auftraggeber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit zugunsten potenzieller Bieter zu gewährleisten hat. Dadurch soll der Wettbewerb gefördert und eine objektive Nachprüfung ermöglicht werden. Auch wird dadurch sichergestellt, dass der Ablauf eines Vergabeverfahrens von Anfang an feststeht und den Bietern bekannt ist.

Ausgestaltet wird das Transparenzgebot durch eine Vielzahl von Bekanntmachungsvorschriften.

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

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