Ausschreibungsglossar

Wettbewerb

Unter dem Begriff des Wettbewerbs werden der Ideenwettbewerb und der Realisierungswettbewerb zusammengefasst. Beide Formen führen nicht zu einer unmittelbaren Auftragserteilung.

Beim Ideenwettbewerb handelt es sich um ein Auslobungsverfahren. Der Auftraggeber verschafft sich dadurch etwa auf den Gebieten der Stadtplanung, des Bauwesens oder der Datenverarbeitung einen Plan bzw. eine Planung.

Im Gegensatz dazu soll der Realisierungswettbewerb nicht nur zur Ideenfindung, sondern bereits zu einem Vertragsabschluss führen.

Die Durchführung eines Wettbewerbs kann auf folgende Arten erfolgen:

  • offener Wettbewerb, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert wird;
  • nicht offener Wettbewerb, bei dem nur ausgewählte geeignete Teilnehmer zur Abgabe von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert werden, nachdem bereits eine unbeschränkte Anzahl zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde;
  • geladener Wettbewerb, bei dem eine beschränkte Anzahl von geeigneten Teilnehmern zur Abgabe von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert wurde (nur im Unterschwellenbereich zulässig).

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei